Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem ÖV, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abziehen der Fahrtkosten gibt es einige Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.